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NIF-Nummer Portugal: Was sie ist und wie Sie sie beantragen (Ratgeber 2026)

NIF

Wer in Portugal eine Wohnung mieten, ein Konto eröffnen, ein Haus kaufen, arbeiten oder auswandern möchte, braucht als Erstes eine NIF-Nummer. Dieser Ratgeber erklärt, was die NIF ist, wer sie braucht, welche Unterlagen nötig sind und wie Sie sie beantragen – auch ohne nach Portugal zu reisen.

Was ist die NIF-Nummer?

NIF steht für Número de Identificação Fiscal, die portugiesische Steueridentifikationsnummer (auch número de contribuinte). Sie wird von der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira, kurz „AT“ oder „Finanças“) vergeben.

Die NIF hat 9 Ziffern, die letzte ist eine Prüfziffer. Bei Privatpersonen beginnt sie meist mit 1, 2 oder 3, bei Unternehmen (NIPC) mit 5. Sie gilt lebenslang. Wichtig: Die portugiesische NIF hat nichts mit der spanischen NIF zu tun – Suchergebnisse zur „NIF-Nummer“ beziehen sich oft auf Spanien.

Eine NIF macht Sie nicht steuerpflichtig in Portugal; sie dient nur der Identifikation gegenüber Behörden und Unternehmen.

Wofür brauchen Sie die NIF?

  • Bankkonto in Portugal eröffnen – ohne NIF eröffnet keine Bank ein Konto.
  • Wohnung mieten – der Mietvertrag wird mit Ihrer NIF beim Finanzamt gemeldet.
  • Haus oder Auto kaufen – Notarurkunde, Grunderwerbsteuer (IMT) und Zulassung erfordern die NIF.
  • In Portugal arbeiten oder als Rentner dorthin auswandern.
  • Strom-, Internet- und Handyverträge sowie Rechnungen auf Ihren Namen.
  • Firma gründen oder selbstständig tätig werden.

Wer kann eine NIF beantragen?

Jeder – mit oder ohne Wohnsitz in Portugal. Einwohner der EU/des EWR (Deutschland, Österreich) können die NIF mit ihrer ausländischen Adresse und ohne Fiskalvertreter beantragen. Einwohner von Drittstaaten – dazu zählt auch die Schweiz – benötigen für den Erstantrag in der Regel einen steuerlichen Vertreter in Portugal.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  1. Gültiger Ausweis – Reisepass oder Personalausweis (EU-Bürger).
  2. Wohnsitznachweis – aktuelle Rechnung, Kontoauszug oder behördliches Schreiben.
  3. Bei Antrag durch einen Bevollmächtigten: eine Vollmacht und bei Drittstaatsangehörigen die Annahmeerklärung des Fiskalvertreters.

Im Ausland ausgestellte Dokumente brauchen unter Umständen eine Apostille und eine Übersetzung.

So beantragen Sie die NIF

1. Persönlich beim Finanzamt in Portugal

Vor Ort können Sie einen Termin beim Serviço de Finanças oder in einem Loja do Cidadão buchen und erhalten die NIF sofort. Das ist kostenlos, aber Termine in Lissabon, Porto und an der Algarve sind oft wochenlang ausgebucht.

2. Beim portugiesischen Konsulat

Einige Konsulate nehmen NIF-Anträge entgegen – mit Termin und sehr unterschiedlichen Wartezeiten.

3. Online über das e-Balcão durch einen Vertreter

Das Online-Portal der Finanzbehörde setzt Zugangsdaten voraus, die Sie noch nicht haben. Den Erstantrag stellt daher meist ein Anwalt oder Steuerberater mit Vollmacht.

4. Mit einem Service wie GetNIF

Bei GetNIF füllen Sie ein kurzes Online-Formular aus, bezahlen sicher und laden Ihre Dokumente hoch. Ein portugiesischer Anwalt – Ihr GetNIF Buddy – erstellt die Vollmacht und stellt den Antrag beim Finanzamt; jeden Schritt verfolgen Sie in Ihrem Dashboard. Die Behörde verlangt die apostillierten Originale (unterschriebene Vollmacht, Passkopie und Wohnsitznachweis), die Sie per Einschreiben senden; liegen alle Unterlagen vor, wird die NIF in der Regel innerhalb von etwa einer Woche erteilt.

Kosten und Dauer

  • Beim Finanzamt: kostenlos.
  • Über einen Vertreter: Sie zahlen die Leistung des Anwalts (bei Drittstaaten zusätzlich die Fiskalvertretung).
  • Dauer: vor Ort sofort; aus der Ferne wenige Werktage bei vollständigen Unterlagen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Wohnsitz in Portugal?

Nein. Sie können die NIF als Nicht-Resident mit Ihrer deutschen oder österreichischen Adresse erhalten.

Brauche ich als Schweizer einen Fiskalvertreter?

Die Schweiz gehört nicht zur EU/zum EWR; für den Erstantrag ist in der Regel ein Vertreter in Portugal nötig.

Läuft die NIF ab?

Nein, die NIF gilt lebenslang.

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